SHIATSU  Weiterbildung 2026

 
weiterbildung1 Weiterbildung3 Uli Unterricht3
 
Supervisionstage

Für Absolvent*innen und Fortgeschrittene ab dem 3. Ausbildungsjahr

Diese Supervisionstage bieten Euch die Möglichkeit in einer unterstützenden Gruppe von Shiatsukolleg*innen, Eure Praxistätigkeit begleiten und supervidieren zu lassen.

  • Eine Möglichkeit, die eigenen Praxiserfahrungen und Fallbeispiele unter Anleitung zu reflektieren (Intervision)
  • Die erlernten Fähigkeiten im Befragen, Wahrnehmen und Behandeln üben, auffrischen und weiterentwickeln
  • Einzelsupervision innerhalb der Gruppe
  • Auserwählte Themen, die von den Teilnehmenden eingebracht werden können
 
Termine:
25.4.2026    
29.8.2026    
24.10.2026

jeweils sa 10-18.00

Kosten (pro Tag): 150 Euro

Schüler*innen aus anderen Shiatsu Schulen sind herzlich willkommen!

Leitung: Ulrike Freund

 

 

*Info zur Kursgebühr:
10 % Ermäßigung für GSD Mitglieder
bei Anmeldung und Zahlungseingang
bis 4 Wochen vor Kursbeginn

Die Weiterbildungen stehen allen Shiatsupraktiker*innen
und fortgeschrittenen Schüler*innen ab letztem
Ausbildungsjahr ihrer Shiatsu Ausbildung offen.

 

Weiterbildungsordnung der GSD

Die Weiterbildungsordnung erhält den von der GSD garantierten Qualitätsstandard der anerkannten Shiatsu-Praktiker*innen und -Lehrer*innen und schreibt ihn fort, als öffentlich kontrollierbares Kriterium für Qualitätssicherung und professionelle Entwicklung.

Gesamtziele:
Selbstverantwortung der Kolleg*innen für Ihre professionelle Weiterbildung einladen und fördern kontinuierliche Professionalitätsentwicklung und -steigerung der Kolleg*innen (besonders in den ersten Praxisjahren) anregen, begleiten und überprüfen
Qualitätsaussage bezogen auf die GSD - Anerkennung angemessen sichern und verantworten, professionelle Weiterentwicklung von anerkannten Mitgliedern der GSD dokumentieren und sichtbar machen


Weiterbildung Shiatsu-Praktiker*in (GSD)

Nach erfolgter Anerkennung als Shiatsu-Praktiker*in (GSD) sind in den ersten sieben Praxisjahren mindestens 120 Stunden (a 60 Min.) professionsbezogene Weiterbildung nachzuweisen.

Zu solchen Maßnahmen gehören shiatsubezogene Weiterbildungskurse und Praxisberatung/Supervision bei und mit erfahrenen Shiatsu-Praktiker*innen (GSD) und Shiatsu-Lehrer*innen (GSD) ebenso wie shiatsuunterstützende Fortbildungen.

Mindestens 60 Stunden im Bereich Shiatsu-spezifische Fortbildung, sowie fünf Stunden persönliche Supervision in der Funktion Shiatsu-Praktiker*in sind dabei Pflicht.



Weiterbildung Shiatsu-Lehrer*in (GSD)

In den ersten sieben Praxisjahren als Shiatsu-Lehrer*in nach Anerkennung durch die GSD soll die Arbeit an der eigenen Professionsentwicklung als Lehrende durch mindestens 120 Stunden Weiterentwicklung resp. 40 Stunden Supervision (oder Kombination davon) nachgewiesen werden.


Bei Interesse schicke ich Ihnen gerne genauere Informationen zu.